Foto: Tourist-Information

Ausschreibung Abschluss eines Pachtvertrages für den Campingplatz „Schönburg-Blick“ in 55430 Oberwesel, Am Hafendamm 1 / B9

Die Stadt Oberwesel mit über 2.900 Einwohnern liegt in der touristischen Region „Romantischer Rhein“ und zählt seit über 20 Jahren zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Sie ist zum größten Teil Eigentümerin des direkt am Rhein gelegenen Campingplatzes „Schönburg-Blick“ mit einer Größe von künftig insgesamt rund 8.200 m². Ein Teil der Fläche des Campingplatzes (2.230 m², Flurstück 1/339 teilw.) befindet sich im Besitz des Bundes und wird über die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verpachtet.

Im Jahr 2004 hat die Stadt Oberwesel einen Pachtvertrag mit dem jetzigen Campingplatzbetreiber geschlossen. Dieser Vertrag läuft Ende Dezember 2024 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein/e neue/r Pächter/in für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 gesucht. Eine Einarbeitung ab Frühjahr 2024 durch den bisherigen Pächter ist möglich.

Ziel der Stadt Oberwesel ist es, mit einem zeitgemäßen und zukunftsorientierten Campingplatz die touristische Attraktivität der Stadt zu steigern, den Übernachtungstourismus zu fördern und die Aufenthalts- und Verweildauer von Besuchern zu erhöhen.

LAGE DES CAMPINGPLATZES

Der Campingplatz „Schönburg-Blick“ liegt zentrumsnah und dennoch direkt am Rhein. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Gewerbegebiet „Im Tuchscheren“ mit zahlreichen Möglichkeiten der Grundversorgung (Rewe, Aldi, Lidl, Rossmann etc.) sowie mit einem Baumarkt.

Die Flächen des Campingplatzes sind im Außenbereich gelegen. Ferner liegt der Campingplatz gemäß den Hochwassergefahrenkarten des Landesumweltamtes im Risikogebiet HQ 10, HQ 100, HQ Extrem.

BESCHREIBUNG DES CAMPINGPLATZES

Auf dem Campingplatz befinden sich zurzeit 50 Standplätze für Touristik einschl. Zeltstandplätzen – diese teilen sich auf 30 Campingplätze, 18 Wohnmobilstellplätze und 2 kleine Zeltflächen auf.

Bei dem Campingplatz handelt es sich um einen sogenannten Saisonplatz, der in der Regel vom 15. März bis 31. Oktober eines Jahres geöffnet ist. Zukünftig ist auch eine Nutzung im Rahmen des Wintertourismus denkbar.

Auf dem Gelände des Campingplatzes befinden sich eine Wohnmobilver- und entsorgungsstation. Darüber hinaus befinden sich auf dem Gelände verschiedene mobile Aufbauten (z.B. Sanitär, Rezeption, Werkstatt- und Lagerwagen, Imbiss). Diese befinden sich im Eigentum des derzeitigen Pächters, ebenso die elektrischen Anschlüsse für die Plätze. Diese können vom künftigen Pächter auf Anfrage gegen eine angemessene Ablösung übernommen werden. Die Abstimmung dazu erfolgt direkt mit dem derzeitigen Pächter und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

PACHTVERTRAG/BAULICHE MAßNAHMEN

Mit Abschluss des Pachtvertrages übernimmt der Pächter den Betrieb des Campingplatzes. Die auf dem Campingplatz befindlichen baulichen Anlagen gehen für die Dauer des Pachtvertrags in die Instandhaltungs- und -setzungspflicht des Pächters über.

Interessenten wird empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes eine Besichtigung des Platzes sowie der Gebäude vorzunehmen. Nähere Informationen siehe „Nachfragen/Ortsbesichtigung“. Von eigenständigen Besichtigungen vor Ort ist abzusehen.

ANGEBOT

Interessenten haben Ihre Angebote in Schriftform bei der Stadt Oberwesel in einem verschlossenen Umschlag bis zum

16.11.2023, 12.00 Uhr

einzureichen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

INHALT DES ANGEBOTS

Dem Angebot sind nachfolgende Erklärungen, Unterlagen und Nachweise beizufügen:

– Vorstellung des Interessenten (z. B. Unternehmensdarstellung, maximal 2 DIN A4 Seiten)

– Angebot/Angabe einer jährlichen Pacht für den gesamten Campingplatz inkl. Fläche Bund (Mindestgebot: 8.900 € / pro Jahr)

– Konzept zum Betrieb des Campingplatzes (max. 10 DIN A4 Seiten). Das Konzept hat Aussagen zu den folgenden Punkten zu enthalten:

  • Einbindung des Campingplatzes in die touristischen Angebote in der Stadt Oberwesel
  • Maßnahmen zur Weiterentwicklung und qualitativen Verbesserung des Campingplatzes (zukunftsweisende Angebotsstrukturen im Bereich Übernachtung sowie zeitgemäße Anpassung der zugehörigen Basisinfrastrukturen (u. a. Sanitäranlagen))
  • Angaben zu geplanten Investitionsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren der Vertragsdauer sowie Aussagen dazu, wie die Investitionen (re)finanziert werden sollen
  • Angaben zur Thematik Dauercamper
  • Angestrebter Wintertourismus
  • Betreibung der Gastronomie
  • Personalplanung

Darüber hinaus sollen mit dem Angebot, sofern vorhanden, weiterhin vorgelegt werden:

– Angaben zum Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

– Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen

– Anzahl der Mitarbeitenden im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

– Referenzen über die dauerhafte Bewirtschaftung eines Campingplatzes (mindestens 4 Jahre) mit Angaben zu Ort, Größe sowie ggf. dem Namen des Verpächters/Erbbaurechtsgebers

BEWERTUNG DER EINGEHENDEN ANGEBOTE

Neben der anzubietenden Pacht wird das mit dem Angebot einzureichende Konzept bei der Auswahl des künftigen Pächters mitbewertet.

Die Höhe des Pachtzinses geht dabei mit 30 % in die Bewertung ein. Die Qualität des Konzeptes geht mit 70 % in die Bewertung ein.

NACHFRAGEN/ORTSBESICHTIGUNG

Bis 1 Woche vor Ablauf der Angebotsfrist (09.11.2023) erhalten Interessenten die Möglichkeit, Nachfragen bei der Stadt Oberwesel zu stellen. Nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, die ebenfalls bis zum 09.11.2023 zu erfolgen hat, kann eine Besichtigung des Campingplatzes unter Anwesenheit eines Mitarbeitenden der Stadt Oberwesel und des aktuellen Pächters durchgeführt werden. Fragen, die sich aus der Besichtigung ergeben, sind im Anschluss an den Besichtigungstermin schriftlich bei der Stadt Oberwesel einzureichen.

Antworten auf Interessentenfragen wird die Stadt Oberwesel allen Interessenten, die die Ausschreibungsunterlagen anfordern, zur Verfügung stellen.

HINWEIS

Bei dem Verfahren zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Campingplatz „Schönburg-Blick“ handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren, das den vergaberechtlichen Bestimmungen nach GWB, VgV, UVgO unterliegt.

Kontakt:
Stadt Oberwesel
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
06744/710624
info@oberwesel.de

Bildmaterial zum Campingplatz sowie den Ausschreibungstext finden Sie auf www.oberwesel.de/ausschreibung-campingplatz.